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Im sechsten Gerichtsverfahren verhandelt ein bayerisches Gericht nach Schizophrenie, angeblich genetisch bedingter Schizophrenie nun chronifizierte Größenwahnideen. Vier Gerichtsverfahren mussten eingestellt werden, ein Gerichtsverfahren hat Elke Göß gewonnen

 

Wie sehen Sieger und Siegerinnen aus? Manchmal kann man es nicht erkennen. Kaum zu glauben, auch das gibt es: Neider und Neiderinnen, die einen Sieg nicht anerkennen. Diese Gedanken harmonieren sehr gut zu dem Thema Ostern. Jesus Christus ist der Sieger über den Tod. Seine Auferstehung ist der Beginn des ewigen Lebens, eines vollkommen neuen Lebens bei Gott. Zuvor musste er sich übelst verleumden lassen, er wurde gefoltert und geschlagen, verhöhnt und hat selbst daran gezweifelt, dass Gott bei ihm ist. Am dritten Tag war es klar. Drei Frauen erkannten am Grab eine sensationell neue Botschaft, die es noch nie vorher gegeben hatte: Jesus war als Erster von allen Menschen von Gott vom Tod auferweckt worden. Es war der Beginn neuen Lebens, wie es noch nie vorher dagewesen ist.

Dieser Gedanke harmoniert sehr gut mit meinem Projekt der „Eucharistischen Ökumene“ und meiner Ernennung zur Cardinale in pectore am 20. November 2010 durch Papst Benedikt XVI., der am Ostersamstag, 16. April 2022, seinen 95. Geburtstag feiern konnte. Es gibt das Neue, das absolut Neue in der Welt.

Das ist keine Größenwahnidee. Diese völligen Neuerungen sind keine „chronifizierten Größenwahnideen“, wie es der Psychiater Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber in einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Regensburg am 30. November 2021 behauptete. Und NEIN. Ich habe nicht die sich für überaus wichtig haltende, ehemalige Getränkemarktmitarbeiterin und DHL-Angestellte Sarah Michels aus Wald am 4. Oktober 2019 ins Gesicht geschlagen, so dass sie gegen eine Kiste fiel und Kopfschmerzen, Ohrenklingen und Kieferschmerzen bekam. Aktuell kann man die Folgen eines Schlages ins Gesicht, der so stark war, dass der Geschlagene wankte, in Deutschland am Fall Oliver Pocher nachvollziehen. Ich habe in meinem Leben noch keine Person geschlagen und schon gar nicht ins Gesicht. Ich habe Sarah Michels, die ich vorher noch nie gesehen hatte und die ich hinterher nie mehr sah, am 4. Oktober 2019 weder geschubst noch als „Rötzgöre“ beleidigt noch ins Gesicht geschlagen, als ich ein Paket im Wert von mehreren hundert Euro völlig unerwartet am 4. Oktober 2019 in einer mir völlig unbekannten DHL-Filiale am anderen Ende von Regensburg abholen musste. Denn: Ich war 2019 für den Friedensnobelpreis nominiert und dies nicht zum ersten Mal. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin wurde genau eine Woche später bekannt gegeben. Ich wusste, dass ich nominiert war. Wer würde da eine DHL-Angestellte schlagen? Der Friedensnobelpreis ist mit ca. einer Million Euro dotiert. Da soll ich die ca. 30 Jahre alte Getränkemarktmitarbeiterin und DHL-Angestellte Sarah Michels ins Gesicht geschlagen haben? Für kein Geld der Welt würde ich dies tun. Sarah Michels hat zwar sofort den Notruf gewählt, aber nichts gesagt. Sie ging erst acht Stunden später zur Polizeiinspektion Regensburg Süd (PI Regensburg Süd). Sie hat allerdings sofort behauptet, dass sie Geld wolle. Nun verleumdet sie mich seit eindreiviertel Jahren und kann die Entscheidung des Regensburger Gerichts nicht abwarten. Wer zahlt mir eine Entschädigung für diese massive Verleumdung, wenn ich Recht bekomme?

In dem Verfahren, dessen erster Prozesstag am 30. November 2021 war, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ein „besonderes öffentliches Interesse“ erwirkt und insgesamt vier Anklagepunkte aus eineinhalb Jahren zusammengefasst, die die „chronifizierten Größenwahnideen“ bei mir belegen sollen. Drei Tage, nachdem ich mein zehntes Jubiläum als Cardinale in pectore am 20. November 2020 mit einer Fotosession im Internet gefeiert habe(1), soll ich die Absicht gehabt haben, nachts um 2.30 Uhr den wenigen Wochen alten Welpen meines Nachbarn Maximilian Holler, der inzwischen seit einem Jahr in Weiden lebt, mit Alubällchen, an denen Whiskas-Katzenfutter haftete, zu töten. Der etwa 30-jährige Bauarbeiter mit einem Vorstrafenregister will mich selbst nachts um 2.30 Uhr gesehen haben, wie ich auf seinen durch eine Türe verschlossenen Balkon die „Alubobbele mit Whiskas“ (Zitat Polizistin Gründer von der PI Regensburg Süd) geworfen haben soll. Auf meinen Einwand, dass ein Welpe keine Alubällchen fressen würde, ergänzte Polizistin Gründer von der PI Regensburg Süd Anfang Dezember 2020 das angeblich Geworfene um Rosinen und eine Nussmischung. Anfang Dezember 2020 tauchte Polizistin Gründer bei mir zuhause auf und behauptete, der Hundehalter Maximilian Holler würde um sein Leben fürchten, weil ich versucht hätte, seinen Hund zu töten. Mord an einem Hund? Was sagt das deutsche Strafrecht dazu? Maximilian Holler hat sich bereits in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen müssen wegen Verfolgungswahn.

In den fünf Jahren, in denen er in meiner direkten Nachbarschaft wohnte, hat er acht Mal bei der PI Regensburg Süd und beim Notruf angerufen und verschiedene Sachbeschädigungen angegeben, die die Polizei jeweils überprüft hat. Bei mehreren dieser Sachbeschädigungen will mich Maximilian Holler persönlich überrascht haben und mich gesehen haben. Die Polizei überprüfte alle Angaben von Maximilian Holler, konnte aber keinerlei Sachschaden feststellen. Maximilian Holler hat auch keine Rechnungen für die Sachschäden vorgelegt. Seine On-Off-Freundin Michaela Majewska aus Regensburg hat einmal den Notruf gewählt und behauptet, ich hätte an einem Samstagnachmittag sechs Personen mit Pfefferspray angegriffen. Die PI Regensburg Süd rückte mit sechs Polizisten an, um diese angeblichen gefährlichen Körperverletzungen zu überprüfen. Entweder hätte ich die sechs Personen, die durch den Hausflur gingen, einzeln beim Kommen angreifen müssen oder ich hätte sechs Personen in der Wohnung von Maximilian Holler angreifen müssen und dabei zwei verschlossene Türen überwinden müssen, zu denen Schlüssel passten, die ausschließlich Maximilian Holler und seine damalige Freundin Michaela Majewska besaßen. Die Angaben von Michaela Majewska, ich hätte sechs Personen mit Pfefferspray angegriffen, erwiesen sich als falsch. Die sechs Polizisten der PI Regensburg Süd konnten bei keiner einzigen Person auch nur einen Hauch der Folgen eines Pfeffersprayangriffs feststellen. Inzwischen ist Maximilian Holler vor über einem Jahr ausgezogen, nachdem er zwei volle Jahre mehrmals beim Kommen und Gehen randaliert hatte und zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn Tag und Nacht völlig willkürlich terrorisiert hatte. Seine On-off-Freundin Michaela Majewska geht nun seit zwei Jahren im Wechsel mit einer anderen etwa 30-jährigen Frau in der Wohnung unter meiner Wohnung der Prostitution nach gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist.

In dem Verfahren, dessen erster Prozesstag am 30. November 2021 vor dem Amtsgericht Regensburg stattfand, wird eine zweite Anklage von Maximilian Holler verhandelt. Ich soll Maximilian Holler mit einer „Krücke“ in den Intimbereich geschlagen haben. Zeuginnen und Zeugen hat er keine. Ein ärztliches Attest hat Maximilian Holler nicht vorgelegt. Er war zwei Tage nach dem angeblichen Angriff bei der PI Regensburg Süd. Niemand kann einen Schaden, der aus dem angeblich „wuchtigen Schlag“ in den Intimbereich entstanden sein müsste, bezeugen.

Richtig ist, dass ich selbst zehn Körperverletzungen an Ostern 2008 im Vatikan zugefügt bekam, dass 2008 etwa hundert Straftaten (PI Bayreuth) gegen mich begangen wurden, dass ich sechs Körperverletzungen allein gegen den Kopf erlitten habe, dass die Folgen der Straftaten 2008 und 2009 gegen mich niemals von der bayerischen Justiz bearbeitet wurden und dass ich ALLE ärztlichen Untersuchungen und alle Behandlungen selbst zahlen musste. Das sind die Ergebnisse der Arbeit der bayerischen Justiz zu meinen Gunsten.

Folgt man den Anklageschriften, die am 30. November 2021 vor dem Amtsgericht Regensburg in einer Sitzung mit besonderem öffentlichen Interesse verlesen wurden, dann soll ich zudem im Juni 2021 die Regensburger Busfahrerin Simone Bartsch so bespuckt haben, dass die Spucke in ihrem Gesicht und auf ihrer Brust aufkam. Es kann jeder und jede versuchen, eine andere Person so zu bespucken, dass die Spucke im Gesicht und gleichzeitig auf der Brust landet. Auch hier erfolgte kein Polizeieinsatz vor Ort wie bei den anderen angeblichen Straftaten, die ich begangen haben soll und die am 30. November 2021 verhandelt wurden. In allen vier Anklagepunkten gibt es zwei Zeugen, die aber selbst angeben, zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort gewesen zu sein. Diese Zeugen waren am 30. November 2021 im Gerichtssaal des Amtsgerichts Regensburg geladen. Ich habe sie noch nie vorher gesehen. Die Busfahrerin Simone Bartsch hat bei der PI Regensburg Süd vergessen zu erwähnen, dass sie versucht hat, meinen Körper und meinen Kopf zwischen die Bustüren einzuklemmen, als ich am Bismarckplatz in Regensburg schwer mit zwei Taschen und einem Rucksack beladen, in den Bus einsteigen wollte. Die Bushaltestelle liegt genau gegenüber dem Papst-Benedikt-Institut in Regensburg. Anschließend hat sie mich fast die gesamte Fahrt über verleumdet, indem sie von ihrem Fahrersitz aus gerufen hat, die anderen sollten mich nicht beachten, ich würde sowieso „spinnen“.

Richtig ist: Beim Amtsgericht Bayreuth wurden drei Verfahren eingestellt, beim Amtsgericht Ansbach wurde ein Verfahren eingestellt und einen Prozess habe ich am Amtsgericht Regensburg am 5. Februar 2019 gewonnen. Dies ist das sechste Verfahren. Ich habe in 12 bis 14 Jahren fünf Gerichtsverfahren zu meinen Gunsten gewonnen, ein Gerichtsverfahren ist derzeit am Landgericht Regensburg anhängig, nachdem der erste Prozesstag am Amtsgericht Regensburg am 30. November 2021 stattfand. Alle diese Gerichtsverfahren an drei bayerischen Gerichten hatten zum Ziel, mich für psychisch krank erklären zu lassen. Das erste Gerichtsverfahren musste bereits im Anfangsstadium eingestellt werden. Es ist weder das Aktenzeichen noch das Datum bekannt. Im Zusammenhang mit dem zweiten Gerichtsverfahren am Amtsgericht Regensburg erfuhr ich davon, dass es bereits ein erstes Verfahren gegeben haben soll. Als ich im Zuge des zweiten Gerichtsverfahrens einen Rechtsanwalt in Bayreuth suchte, wurde dieses zweite Gerichtsverfahren eingestellt. Kurze Zeit später wurde erneut ein Gerichtsverfahren gegen mich eröffnet, bei dem mich ein Bayreuther Rechtsanwalt vertrat. Ich erfuhr, dass es beendet wurde. 2011 zog ich aus Bayreuth weg, also waren alle drei Gerichtsverfahren vor 2011 eröffnet und wieder eingestellt worden. Im September 2018 fragte ich den Bayreuther Rechtsanwalt, wie er es geschafft habe, dass das Verfahren eingestellt wurde. Er sagte unwirsch, dass nicht er die Einstellung bewirkt hat, sondern dass sie vom Amtsgericht ausging. Alle drei beim Amtsgericht Bayreuth vor 2011 anhängigen Verfahren, dass ich psychisch krank sei, mussten aus internen Gründen eingestellt werden. Das Amtsgericht Bayreuth hat ein weiteres Verfahren an das Amtsgericht Ansbach weitergeleitet. Dieses wurde nach nur einem Monat vom Amtsgericht Ansbach eingestellt. Das war im Jahr 2012.

Auf meine Nachfrage bei beiden Amtsgerichten bekam ich eine Auskunft lediglich zu zwei der vier Gerichtsverfahren. Die Akten zu früheren Verfahren wurden inzwischen vom bayerischen Staat vernichtet. BEKOMMT MAN RECHT VOR EINEM BAYERISCHEN GERICHT, WERDEN DIE AKTEN VERNICHTET. Im Jahr 2019 habe ich am 5. Februar einen größeren Prozess, der mindestens 10.000 Euro gekostet hat, gewonnen. Alle Kosten hat die Staatskasse in Bayern übernommen. In diesem Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg wurden alle meine fünf Vorstrafen kassiert. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Manipulation von Beweisen durch die Polizei.

Nur drei Monate später hat mich der Polizist Spitzer von der PI Regensburg Süd nach einer Verleumdung von Maximilian Holler und dessen Freundin Michaela Majewska ins Regensburger Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Ich war 24 Stunden dort und hatte Gespräche mit zwei Psychiaterinnen und zwei Psychiatern, darunter eine Ärztin, die sich habilitierte. Ich wurde nicht untersucht und nicht behandelt. Nach 24 Stunden war ich wieder draußen. Die nächste Stufe sind sechs Wochen Aufenthalt in einer Psychiatrie. Seit 2019 hatte ich Gespräche mit sieben Psychiaterinnen und Psychiatern am Landgericht Regensburg, im Bezirkskrankenhaus Regensburg, am Amtsgericht Regensburg und mit einem ehemaligen Leiter der Regensburger Kinderpsychiatrie. Keiner dieser Ärzte und keine dieser Ärztinnen sah einen Untersuchungs- oder Behandlungsbedarf. ES IST FALSCH, dass ich nicht psychiatrisch behandelt werde, weil ich mich nicht krank fühle. ICH BIN NICHT PSYCHISCH KRANK !!!

Nur ein einziger Psychiater, der offiziell tätig ist, Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber, der derzeit für das Bezirkskrankenhaus Regensburg arbeiten soll und vom Amtsgericht Regensburg beauftragt wurde, will „chronifizierte Größenwahnideen“ entdecken. Er begründet dies damit, dass ich seit 2011 mehrmals behauptet hätte, ich sei für den Friedensnobelpreis nominiert gewesen und dass ich nach 2010 mehrfach behauptet hätte, ich sei „Cardinale in pectore“. Allerdings hat Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber in der Gerichtsverhandlung mit „besonderem öffentlichen Interesse“ am 30. November 2021 vor dem Amtsgericht Regensburg gleich zu Beginn der Verhandlung freiwillig und selbstständig zu Protokoll gegeben, dass er die Akten nicht gelesen habe bzw. nicht lesen habe können. Fast hätte er ein „Erste Klasse Ticket“ bekommen, ein Ticket für die erste Klasse … in der Grundschule – damit er lesen lernt. Inzwischen sollen sich nach Auskunft des vom Amtsgericht Regensburg bestellten Pflichtverteidigers Rechtsanwalt Michael Frank die Akten auf dem Schreibtisch von Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber stapeln, so dass er kaum noch darüber hinweg sehen kann. Der Pflichtverteidiger hat nach eigener Auskunft die Befürchtung, dass auf ihn Gleiches zukommen wird.

Die Behauptungen, ich sei psychisch krank, haben sehr unterschiedliche Qualität. In Bayreuth hatte eine Mitarbeiterin des Sozialamts, also eine Frau mit Realschulabschluss und ohne Medizinstudium, behauptet, ich würde „weiße Mäuse sehen“ (Zitat) und sei deshalb „schizophren“ (Zitat). 2018/2019 wurde vom Amtsgericht Regensburg mit Hilfe des  Psychiaters Dr. David Janele geprüft, ob ich erblich oder familiär bedingt schizophren bin. Ich hatte beim Amtsgericht Regensburg den Beweisantrag gestellt, dass Dr. David Janele den wissenschaftlichen Beweis erbringt, dass es diese genetisch bedingte Schizophrenie überhaupt gibt. Mein Schwager Andreas Volkert, ein Mann nur mit einem Hauptschulabschluss und ohne weitere berufliche Qualifikation, ein mehrfach vorbestrafter Pädophiler, der zwei Jugendliche mit seinem SUV getötet hat und dafür nicht juristisch belangt wurde und der derzeit beim Amtsgericht Ansbach als Betreuer arbeitet, hatte dies über Jahre hinweg über mich und meine Schwester, seine Ehefrau, von der er seit über 10 Jahren getrennt lebt, behauptet. Dr. David Janele stellte am 5. Februar 2019 im Beisein meines Schwagers Andreas Volkert im Amtsgericht Regensburg ganz klar fest, dass es eine erblich bedingte (genetisch bedingte) Schizophrenie und eine „familiär bedingte“ Schizophrenie nicht gibt. Er sagte zudem in seiner Stellungnahme am Ende des Gerichtsverfahrens, das ich überhaupt keine psychische Krankheit habe und dass bei mir weder Untersuchungs- noch Behandlungsbedarf besteht. Damit stellt er sich in die Reihe aller anderen Psychiaterinnen und Psychiater. Nur Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber behauptete am 30. November 2021 in der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg etwas anders. Seiner Meinung nach soll ich „chronifizierte Größenwahnideen“ haben, weil ich gesagt habe, ich wäre 2019 für den Friedensnobelpreis nominiert gesehen, weil ich gesagt habe, ich könnte ihn lebenslang bekommen und weil ich gesagt habe, ich sei seit 2010 Cardinale in pectore. Dr. Dietmar Wirtz sagte auf meine Nachfrage, dass er nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist.

Die Behauptungen, ich sei psychisch krank variieren erheblich: schizophren, genetisch bedingt schizophren, Wahnvorstellungen, chronifizierte Größenwahnideen etc. Dies sind alles unterschiedliche Krankheiten. Keine dieser psychischen Krankheiten tritt in einem Alter über 55 Jahre erstmals auf.

Sehr merkwürdig ist, dass diese psychischen Krankheiten ausschließlich in Bayern auftreten: in Bayreuth, in Ansbach und in Regensburg.

Das genaue Datum, wann die erste üble Verleumdung beim Amtsgericht Bayreuth eintraf, ist derzeit nicht mehr zu ermitteln. Da ich 2011 aus Bayreuth wegzog, muss es vorher gewesen sein. Beim Amtsgericht Bayreuth müssten es meines Wissens drei aus internen Gründen eingestellte Gerichtsverfahren gewesen sein. Zwischen 2011 und 2013 wohnte ich in Ansbach, wo ein Gerichtsverfahren vom Amtsgericht eingestellt wurde. Am 5. Februar 2019 wurde ich freigesprochen und die Kosten übernahm die Staatskasse. In Regensburg wohne ich seit 2015. 2018/2019 und 2021/2022 befasste sich das Amtsgericht Regensburg mit den Verleumdungen, ich sei psychisch krank. Der derzeit laufende Prozess wurde am 30. November 2021 an das Landgericht Regensburg vertagt.

Ich habe mehrfach schriftlich Kontakt zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Nürnberg Dr. Thomas Dickert aufgenommen, der die Dienstaufsicht über das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg hat. Ich schätze, dass der bayerische Staat für diese fünf Gerichtsverfahren eventuell bereits 40.000 Euro gezahlt hat und bisher ist … überhaupt nichts dabei herausgekommen.

Wie schon erwähnt, tauchen diese schweren psychischen Krankheiten im Alter über 50 Jahren das erste Mal auf.

EXTREM MERKWÜRDIG IST, DASS KEINE EINZIGE PSYCHISCHE KRANKHEIT BEI MIR JEMALS AUSSERHALB VON BAYERN AUFGETRETEN IST. Ich habe in meinem Leben in Zürich und in Berlin gelebt und fahre seit über 25 Jahren regelmäßig nach Italien. Davon seit 16 Jahren nach Rom. In den vergangenen 16 Jahren habe ich, alle meine Aufenthalte zusammengenommen, deutlich mehr wie ein ganzes Jahr in Rom verbracht. Nie fiel dort eine psychische Krankheit bei mir auf. Das mag daran liegen, dass die Personen, die in Bayern behaupten, ich sei psychisch krank, aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus keine italienischen Sprachkenntnisse besitzen. Personen, wie Papst em. Benedikt XVI. oder Papst Franziskus fiel nie etwas auf. Es gibt auf diesem Gebiet keine verborgenen, geheimen, bisher unentdeckten psychischen Krankheiten. DIE BEHAUPTUNG „DA IST ETWAS“ KANN WEDER DIE DIAGNOSE EINES ARZTES BZW. EINER ÄRZTIN NOCH DER URTEILSSPRUCH EINES RICHTERS BZW. EINER RICHTERIN SEIN. Da ist nichts.

Ergänzend kann man erwähnen, dass alle, die bisher eine psychische Krankheit bei mir behauptet haben bis auf zwei Ausnahmen noch nicht einmal Abitur haben. Die Ausnahmen sind ein Psychiater aus dem Fichtelgebirge, der sich Dr. Weiß nennt, der immer wieder seit über zehn Jahren hinter meinem Rücken auftaucht, der in einer Aktennotiz des Amtsgerichts Bayreuth stand, und den ich ein einziges Mal auf dem Flur des Amtsgerichts Regensburg am 5. Februar 2019 gesehen habe, als er sich mit Dr. David Janele unterhielt. Nun kommt seit 30. November 2021 noch Dr. Dietmar Wirtz aus Laaber hinzu. Die anderen, die die Verleumdungen streuen, haben einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss.

Merkwürdigerweise tauchen die Verleumdungen in meinem direkten familiären Umfeld und in Wohnortnähe auf. In Wohnortnähe sind es jeweils höchstens eine oder zwei Personen, während über 50 bzw. über 100 andere Nachbarinnen und Nachbarn keine psychischen Probleme bei mir feststellen.

Vor zwei Wochen wollte ich es wissen. Ich habe bei der Hotline einer EKD-Anlaufstelle angerufen und einen einstündigen Gesprächstermin gehabt. Mir wurde eine Psychologin empfohlen, die an einer Universität Psychologie studiert hat. Sie hatte keinerlei Vorinformationen. Mit ihr habe ich mich eine Stunde lang unterhalten. Sie sagte am Ende des Gesprächs, dass sie mich nicht behandeln wird und dass sie mich nicht weiterempfehlen wird. Sie meinte, wenn ich Probleme hätte, könnte ich mich an die Diakonie wenden. Dort seien zwar keine Psychologinnen und Psychologen beschäftigt, die Mitarbeitenden seien dennoch sehr qualifiziert. Es besteht definitiv weder Untersuchungs- noch Behandlungsbedarf bei mir. Diese Angaben entsprechen den Ergebnissen, die Gespräche mit sieben Psychiaterinnen und Psychiatern seit 2019 aus verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen etc. in Regensburg erbracht haben.

Der bayerische Staat scheint ein größeres Problem im Bereich „Justizreform“(2) zu haben. Sicher wäre eine dienstrechtliche Überprüfung der PI Regensburg Süd im Hinblick auf zukünftig zu unterlassende Behauptungen bezüglich meiner psychischen Gesundheit an der Zeit. Nach meinem Wegzug aus Bayreuth gab es bei der Polizei eine groß angelegte Revision und nach Auskunft einer Mitarbeiterin arbeitet derzeit beim Amtsgericht Bayreuth niemand mehr auf der Stelle, auf der er oder sie beschäftigt war vor 2011. Ob eine solch groß angelegte Revision beim Amtsgericht Regensburg bzw. beim Landgericht Regensburg zukünftig nicht aussichtsreiche Gerichtsverfahren verhindern könnte, muss der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg mit entscheiden.

Meiner Meinung nach sollte sich der bayerische Staat sämtliche Kosten auf diesem Gebiet in Bezug auf meine Person sparen.

Derzeit warte ich auf die nächste Entscheidung des Landgerichts Regensburg. Ich habe die Einstellung des Verfahrens gegen mich und die Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse beantragt.

Über Ostern halte ich mich wie jedes Jahr seit 2006, außer in den Corona-Jahren 2020 und 2021, in Rom auf. Es ist mir ein großes Herzensanliegen, dass hier alles „come sempre“ läuft. Hier in Rom glaubt diese Verleumdungen sowieso niemand. Sie sind einfach lächerlich, nicht der Rede wert und niemand geht darauf ein. Außerhalb Bayerns glaubt diese Verleumdungen niemand. Der bayerische Staat hat ein Problem, nicht ich.

 

Elke Göß

 

(1) Vgl. Göß Elke (2020): Io sono rosso. 10 Jahre Rückblick, 20. November 2020, Io sono rosso. 10 Jahre Rückblick - Eucharistische Ökumene (eucharistia.info),17.04.2022

(2) Vgl. Göß Elke (2022): Justizreform, Justizreform - Lib & In (libandin.com),17.04.2022

 

Rom, Ostersonntag, 17. April 2022